Kurzintervention (KI)
Setting
Die Kurzintervention ist eine kompakte ambulante Einzelfallhilfe nach §10 JGG i. V. mit §27 und §52 SGBVIII.
Zielgruppe
Die Kurzintervention ist für delinquente Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 Jahren bis 21 Jahren vorgesehen, die sich in einer relativ stabilen Lebenssituation ohne umfassenderen Unterstützungsbedarf befinden.
Zielsetzung
Primäre Zielsetzung ist es die jeweilige Straftat gemeinsam mit dem jungen Menschen zu reflektieren und aufzuarbeiten. Durch eine möglichst zeitnahe Auseinandersetzung soll die Übernahme von Verantwortung gefördert werden. Darüber hinaus werden Handlungsalternativen erarbeitet/aufgezeigt sowie durch Generierung von Ressourcen neue Perspektiven angestoßen.
Dauer
Die Kurzintervention umfasst acht Gesprächstermine, welche frühestmöglich nach der Auferlegung beginnen und möglichst zeitnah abgeschlossen werden.
Arbeitsweise
Durchgeführt wird die Kurzintervention von pädagogischen Fachkräften.
Die inhaltliche Arbeit gliedert sich in:
-Kurze Anamnese
-methodische Arbeit
Kurzintervention im Anwendungsbereich §§ 184 ff StGB
Kurzinterventionen in diesem speziellen Anwendungsbereich unterscheiden sich durch die Erweiterung um den inhaltlichen Schwerpunkt Mediennutzung sowie dem besonderen Fokus auf dem Thema Opferempathie.