Selbstverständnis
Schon im Kindes- und Jugendalter treten zahlreiche Belastungen auf, die zu Bewältigungsproblemen führen können. Die Allgemeinmeinung über Jugendliche wird oft bestimmt von einem Bild von Jugend als Krise: erhöhte Unfallgefährdung, bestimmte psychische Störungen werden zum ersten Mal manifest, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Disziplinprobleme und verfrühter Abbruch der Ausbildung zählen zu den besorgniserregenden Begleiterscheinungen. Der Jugendliche befindet sich in einer Lebensphase, die ihm die Ausbildung neuer, situationsadäquater Bewältigungsstrategien abverlangt. Diese erstaunliche Anpassungs- und Koordinierungsleistung von Jugendlichen ist kein einfacher Prozess und drückt sich in zumindest phasenweise konflikthaftem Verhalten vieler Jugendlicher aus.
Störungen treten dann auf, wenn eine untypische Häufung von Problemen auftritt und stützende und strukturierende Hilfestellungen von Seiten der Umwelt weitgehend fehlen. In diesen Fällen scheint dann häufig das abweichende Verhalten als Ventil und/oder Hilferuf eingesetzt zu werden.
Somit ist der Verstoß gegen die Strafrechtsnormen, statistisch und entwicklungspsychologisch gesehen, für die Adoleszenzphase "normal", da die soziale Auffälligkeit bei vielen Jugendlichen eine temporäre und an die Identitätssuche während der Pubertät gebundene Erscheinung bleibt. Neben den Jugenddelinquenten gibt es jedoch auch noch die persistent Delinquenten, die von der frühen Kindheit bis hin ins höhere Erwachsenenalter immer wieder strafrechtlich in Erscheinung treten. Beide Tätergruppen sind nicht verlässlich voneinander zu unterscheiden.
Nichtsdestotrotz ist Jugenddelinquenz ein Verhalten, welches von der Gesellschaft nicht gebilligt und getragen werden kann, da es gegen allgemeingültige Werte und Normen verstößt.
Den Ambulanten Maßnahmen ist es ein besonderes Anliegen ihren langjährigen Erfahrungs- und Wissensschatz in der Arbeit mit straffälligen Menschen zu nutzen, um mit Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden an dieser Thematik zu arbeiten. Ihnen soll der Raum geboten und das Rüstzeug mit auf den Weg gegeben werden, das sie brauchen, um sich ihrer schwierigen Lebenssituation bewusst zu werden und diese so verändern zu können, dass sie zukünftig nicht mehr auf Straffälligkeit als Ventil und/oder Hilferuf zurückgreifen müssen. (vgl. Neubacher/Walter 2011)